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   LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16   

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https://dejure.org/2017,16364
LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16 (https://dejure.org/2017,16364)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2017 - 306 S 50/16 (https://dejure.org/2017,16364)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2017 - 306 S 50/16 (https://dejure.org/2017,16364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 BGB, § 249 BGB, § 115 VVG, Nr 2300 RVG
    Maßgeblicher Gegenstandswert für die Berechnung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren als Schadensersatz aus Verkehrsunfall

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07

    Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16
    Dementsprechend hat auch der BGH ebenso pauschal wie zutreffend entschieden, dass sich der Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der ihm außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten gemäß Nr. 2300 VV RVG n.F. unter Zugrundelegung des nach Abzug des Restwerts ermittelten Schadensbetrags bemisst (BGH NJW 2008, 1941).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16
    Denn Kosten, die dadurch entstehen, dass er einen Anwalt zur Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, können dem Schädiger nicht mehr als Folgen seines Verhaltens zugerechnet werden (BGH NJW 2005, 1112).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16
    Zutreffend hat das Amtsgericht darauf abgestellt, dass für die Berechnung der erstattungsfähigen außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren derjenige Gegenstandswert anzusetzen ist, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH NJW 1970, 1122; BGH 2005, 1112; BGH NJW 2008, 1888 Münchner Anwaltshandbuch Vergütungsrecht, 2. Aufl. 2011, § 29 Rnr. 8).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16
    Der zu ersetzende Schaden bemisst sich daher regelmäßig mit der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert (vgl. auch BGH NJW 1992, 903), die für sich genommen jeweils nur separate Rechnungsposten zur Ermittlung der Schadenshöhe darstellen.
  • AG Norderstedt, 15.09.2015 - 47 C 118/15

    Zum Gegenstandswert für die Unfallregulierung bei einem wirtschaftlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16
    Er bezieht sich insoweit u.a. auf ein Urteil des Amtsgerichts Norderstedt vom 15.09.2015, Az.: 47 C 118/15 (Anlage K 2) sowie auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 21.01.2016, Az.: 36 C 677/15 (Anlage K3) sowie des AG Kitzingen vom 19.08.2016, Az. 4 C 356/16 (Anlage K 5).
  • AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 21.01.2016 - 36 C 677/15
    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16
    Er bezieht sich insoweit u.a. auf ein Urteil des Amtsgerichts Norderstedt vom 15.09.2015, Az.: 47 C 118/15 (Anlage K 2) sowie auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 21.01.2016, Az.: 36 C 677/15 (Anlage K3) sowie des AG Kitzingen vom 19.08.2016, Az. 4 C 356/16 (Anlage K 5).
  • AG Hamburg, 13.05.2016 - 31c C 482/15

    Zum Gegenstandswert für die Unfallregulierung bei einem wirtschaftlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2017 - 306 S 50/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 13.05.2016, Az. 31c C 482/15, wird zurückgewiesen.
  • AG München, 31.07.2017 - 322 C 9097/17

    Wiederbeschaffungsaufwand als Gegenstandswert außergerichtlicher Tätigkeit des

    Dieser Wiederbeschaffungsaufwand stellt die begründete Schadenshöhe und damit zugleich den maßgeblichen Gegenstandswert dar (vgl. zuletzt LG Hamburg, Urt. v. 13.01.2017 Az. 306 S 50/16).
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